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Festungszugang auf einem höher gelegenen Gelände, einem Weg, (Bahn-)Damm oder Wasserweg, der durch Inundierungsgebiet (Land, das zu Verteidigungszwecken geflutet werden kann) führt.
Stellung, in der sich zurückziehende Truppen aufgenommen werden können.
Auch ‚Bollwerk’ genannt. Fünfeckiger Anbau, von dem aus flankierendes Feuer abgegeben werden kann.
Mehrere Geschütze, die zu einer Einheit zusammengefügt werden.
Als ‚bombensicher’ werden Gebäude bezeichnet, die durch Mauerwerk, Beton oder Erdaufschüttung vor feindlichem Geschützfeuer gesichert sind.
Mit hochexplosivem Sprengstoff gefüllte Granate.
Geschützter Ort, von dem aus der Feind beschossen werden kann.
Auch ‚Dammbalkenschleuse’ genannt. Provisorisches Wehr, das durch Aufeinanderstapeln von Balken in Aussparungen erstellt wurde, um eine Inundierung (Unterwassersetzung) zu verhindern.
Tabelle, die neben der Geschützöffnung angebracht wurde, um die Bediener eines Geschützes über die Zielabstände und die damit zusammenhängenden Einfallswinkel der Geschütze zu informieren
Wasserreinigungsanlage, mit der das Trinkwasser von Eisen befreit und so qualitativ verbessert wird.
Gesetz vom 18. April 1874, in dem diejenigen Festungswerke bestimmt wurden, die zur Landesverteidigung eingesetzt werden sollten.
Großes Flankement: unterstützendes Feuer zu den Nebenforts Kleines Flankement: Feuer, das auf die eigene Umgebung des Verteidigungswerkes gerichtet ist.
Breiter Verbindungsweg, der durch einen Erdwall vor dem Feind geschützt war und zum Transport von Material und Soldaten genutzt wurde.
Sammelbegriff für Feuerwaffen
Gezielte Flutung eines Gebietes zum Schutz vor dem Feind
Auch ‚Einlaufschleuse’. Schleuse, über die Wasser in ein bestimmtes Gebiet eingelassen werden kann
(Tiefer) Anbau in einer Gracht, von dem aus flankierendes Feuer abgegeben werden kann.
Raum, der vor feindlichem Beschuss geschützt und mit einer Schießscharte ausgestattet ist, hinter der eine Schusswaffe aufgestellt wird
Vom Feind abgewandte Seite eines Verteidigungswerkes.
In den Forts des Festungsgürtels von Amsterdam ist dies eine Kasematte, von der aus großes und kleines Flankement abgegeben werden kann.
Gesetz vom Januar 1853, in dem bauliche Einschränkungen hinsichtlich des Baus in der Nähe von Festungsanlagen – den so genannten 'verbodenen kringen' oder 'verbotenen Kreisen – verankert wurden. Durch diese wurden freie Schussfelder gewährleistet.
Gestell für eine Waffe.
Linear angelegte Einheit von Verteidigungswerken.
Batterie, die sich in unmittelbarer Nähe eines Verteidigungswerkes befindet und die Aufgaben dieses Verteidigungswerkes ausführt
Batterie, die hinter Panzerplatten aufgestellt wird.
Fort mit einer oder mehreren Geschützaufstellungen.
Drehbare, gepanzerte Geschützaufstellung.
(Hölzerner) Lagerraum zur Aufbewahrung von Artillerie- und Pioniermaterialien.
Teil eines Heeres, das unter anderem mit dem Bau provisorischer und fester Verteidigungswerke betraut ist. Die niederländische Bezeichnung 'Genie' (Pioniertruppe) ist von dem französischen Wort ‚Ingenieur’ abgeleitet.
Geschütz für frontalen Beschuss auf große Distanz, direkt auf die feindliche Stellung gerichtet.
Einfaches (provisorisches) Verteidigungswerk mit geringer Bemannung.
Unterirdischer, bombensicherer Verbindungsgang.
Letzter Zufluchtsort für die Verteidiger innerhalb eines Verteidigungswerks, der selbstständig verteidigt werden kann.
Bombensicherer Aufbewahrungsort für Geschütz oder anderes wichtiges Material.
Teil eines Geländes, das beschossen wird.
Offener Innenraum in einem Fort
Grundriss oder Karte.
Panzerkuppeln, die zur Beschießung nach oben gehoben und danach wieder versenkt werden können, sodass sie für den Feind unsichtbar bleiben
Erdaufschüttung um ein Verteidigungswerk herum, ausgestattet mit einer Brustwehr.